Allgemeine Informationen

Definitionen

Nach der World Health Organization (WHO) unterteilt die International Classification of Diseases 11 (2018) die Sehbbehinderung in zwei Bereiche: Sehbeeinträchtigung in der Nähe und in der Ferne.

Sehbeeinträchtigung in der Ferne

Milde Form – Visus (Sehschärfe) weniger als 6/12 bis 6/18 (= Visus weniger als 0.5 bis 0.33)
Mittlere Form – Visus weniger als 6/18 bis 6/60 (= Visus weniger als 0.33 bis 0.1)
Schwere Form – Visus weniger als 6/60 bis 3/60 (= Visus weniger als 0.1 bis 0.05)
Blindheit – Visus weniger als 3/60 (= Visus weniger als 0.05)

Sehbeeinträchtigung in der Nähe

Nahvisus weniger als N6 oder M.08 bei 40cm.

Weitere Informationen der WHO finden Sie hier.

In Luxemburg definiert das Règlement grand-ducal du 18 décembre 1998 fixant les modalités de la détermination de la dépendance die Sehbehinderung gemäss den Vorgaben der Pflegeversicherung.

Laut Artikel 3 des Reglementes besteht ein Leistungsanspruch bei Personen, die unter Blindheit leiden oder deren Sehschärfe des besseren Auges mit Korrektur durch dauerhafte Sehhilfe - es sei denn, eine solche ist nicht durchführbar - geringer als 1/20 ist (= Visus weniger als 0.05) oder deren Gesichtsfeld geringer als 10° ist, unabhängig von der Sehschärfe.

Einige Tipps können den gemeinsamen Alltag erleichtern:

Blinde und Sehbehinderte sind nicht anders, als andere Menschen auch. Sie sind weder schlauer, höflicher, freundlicher, sportlicher, fleißiger, musikalischer, fauler, mürrischer, trauriger, noch starrköpfiger oder aktiver. Der einzige Unterschied zu allen Anderen ist, dass sie schlecht oder nicht sehen können. Sie brauchen kein besonderes Mitleid, sondern Normalität.

Blinde orientieren sich mit Gehör und Tastsinn. Bitte vermeiden Sie starken Lärm, wenn Blinde in der Nähe sind. Nicht hupen, wenn möglich Rasenmäher oder Kompressor ausschalten. Starker Lärm übertönt andere Geräusche, welche die blinde Person zur Orientierung nutzt. Elektrofahrzeuge und Fahrräder sind im Straßenverkehr sehr leise unterwegs und sind leicht zu überhören. Benutzen Sie bitte eine Klingel oder machen Sie anders auf sich aufmerksam, wenn Sie sich ihr nähern.

Hinweise sind hilfreich, Gesten aber sinnlos. Blinde können nicht sehen, hören aber genau so gut wie Sehende. Sprechen Sie blinde Personen bitte in normaler Lautstärke an. Für Orientierungshinweise sind Blinde sehr dankbar. Werden Sie von Blinden nach dem Weg gefragt, so geben Sie bitte eindeutige Richtungsanweisungen. Kopfnicken, Zeigen und Gesten sind sinnlos. Die blinde Person sieht Sie nicht, sie kann Sie aber hören.

Blinde nicht anfassen. Bitte helfen Sie nur durch Zuruf. Unvermitteltes fremdes Anfassen und Führen macht unsicher. Gerne können Sie jedoch fragen und Ihre Hilfe anbieten, die blinde Person führen, indem sie Sie am Arm fasst und Ihnen so folgt. Blinde nie zerren, schieben oder schubsen. Wenn Sie eine blinde Person in einer Gruppe ansprechen wollen und ihren Namen nicht kennen, können Sie deren Handrücken berühren. So weiss sie, dass sie gemeint ist.

Hindernisse vermeiden. Bitte parken Sie Ihren Wagen so, dass die blinde Person auf dem Gehweg noch vorankommt und Übergänge über die Straße nicht zugestellt sind. Bitte sorgen Sie dafür, dass Hecken, überhängende Äste, Mülltonnen und andere Hindernisse den Gehweg nicht vollständig versperren, sondern immer noch ein ausreichend breiter und hoher Durchgang bleibt. Sonst muss die blinde Person auf die Fahrbahn ausweichen.

Wie geht das ohne Sehen?

Wenn das Sehen eingeschränkt ist, werden die übrigen Sinne stärker genutzt. Hören, Fühlen, Riechen und Schmecken übermitteln Informationen, die sonst das Auge aufnimmt. So kann man viele Alltagssituationen bewältigen, wenn man die übrigen Sinne gezielt einsetzt.

Mit Hilfe des Gehörs kann man sich orientieren, Hindernisse und Gefahren erkennen. Hierzu nutzt man die Fähigkeit, mit Hilfe beider Ohren den Ursprungsort von Geräuschen zu erkennen, genau so wie man bei Stereo die Richtung und die einzelnen Musikinstrumente erkennen kann.

Je nachdem, wie sich der Schall in einem Raum verhält, kann man "erhören", ob der Raum gross oder klein ist, wo Wände sind und wo sich Öffnungen befinden. Geräusche von Gegenständen und anderen anwesenden Personen vervollständigen das "Hörbild". Draussen kann man grössere Gegenstände durch Veränderungen des Schalles erkennen. Fahrzeuggeräusche lassen Strassen, Fahrtrichtung und Geschwindigkeit erkennen, man kann sich auch so an Strassenkreuzungen und Übergängen orientieren. Jeder Ort hat ein eigenes Geräusch- und Geruchsbild und mit etwas Training kann man Orte so wiedererkennen.

Wenn Gegenstände herunterfallen, kann man diese wiederfinden indem man das Aufprallgeräusch verfolgt. Menschen können durch Schritte, Bewegungsgeräusche, Stimme oder über Geruch erkannt werden.

Fühlen erlaubt es, Gegenstände zu ertasten und zu bedienen, Flüssigkeiten einzugiessen, Geld zu benutzen, Text in Braille lesen, zu erkennen ob die Sonne scheint, die Umgebung mit dem Taststock erkunden und vieles mehr.

Wenn man Nahrung nicht ansehen kann, ob sie noch geniessbar ist, kann dies am Geruch und Geschmack erkannt werden. So kann ein Blinder selbständig kochen, indem er Dinge ertastet, auf Geräusche und Gerüche achtet.

Wie Sehende sich Dinge bildlich vorstellen können, haben Blinde und Sehbehinderte "Geräuschbilder", "Fühlbilder" und "Geruchsbilder" zu jedem Ding, das sie kennen. Da dies unterschiedliche Bilderwelten sind, ist es nicht leicht, sich über diesen Unterschied hinweg zu verständigen.

Weiterführende Quellen

Broschüren in deutscher Sprache (DBSV, Deutschland) [URL: https://www.dbsv.org/broschueren.html]

Documentation en langue française (Ligue Braille, Belgique) [URL: https://www.braille.be/fr/documentation]