Orientierung & Mobilität (O&M)
Um bei Sehstörungen und Blindheit weiterhin mobil zu bleiben, bedarf es eines spezifischen Trainings mit verschiedenen Hilfsmitteln und Techniken.
Mobilität in Begleitung sehender Personen wird durch verschiedene Begleittechniken erleichtert. Hierbei werden Grundsätze berücksichtigt, wie eine Person mit Seheinschränkung geführt wird und auf was dabei zu achten ist.
Zu den bekanntesten Hilfsmitteln für eine selbstständige Mobilität gehört der weiße Langstock oder der Blindenführhund. Um diese Mittel sicher und zielführend einsetzen zu können, ist eine angemessene Grundtechnik vorausgesetzt. Diese muss in Begleitung eines qualifizierten Mobilitätstrainers erlernt werden.
(Blinden)langstock
Der Langstock wird an die jeweilige Körpergrösse angepasst. Es gibt Faltstöcke, die aus einzelnen Elementen bestehen und sich zusammenfalten lassen, Teleskopstöcke, welche sich ein- und ausfahren lassen und Faltstöcke mit Teleskopteil oder auch einteilige Langstöcke. Die unterschiedlichsten Hersteller bieten Stöcke in verschiedensten Materialien und Ausführungen an.
Der weiße Langstock dient dazu, die Umgebung zu ertasten. Um Hindernisse erkennen zu können, muss die blinde Person sie mit dem Stock berühren. Dabei geht weder etwas kaputt, noch bricht der Stock. Versuchen Sie also bitte ruhig zu bleiben und lassen Sie der Person die Zeit, den Weg um Hindernisse herum zu finden.
Mehr zu (Blinden-)Langstock auf dieser Seite
Blindenführhund
In Luxemburg ist der Blindenführhund von der Pflegeversicherung als Hilfsmittel annerkannt und wird teilfinanziert. Die überwiegende Mehrheit der hier eingesetzten Führhunde wird in Frankreich ausgebildet und von der Blindenführhundeschule Chiens Guides de l'Est a.s.b.l. aus Woippy bei Metz betreut.
Blindenführhunde arbeiten. Ein Blindenführhund im Dienst ist kein "niedliches Hündchen", sondern ein wichtiger Helfer. Sie sollten ihn deshalb niemals locken oder erschrecken. Bitte nicht anfassen, ohne die blinde Person vorher um Erlaubnis zu bitten. Bitte führen Sie Ihren Hund an der Leine weiträumig am Führhund vorbei.
Die Regelungen für den Zugang mit Blindenführhunden wird durch das Gesetz Loi du 22 juillet 2008 relative à l'accessibilité des lieux ouverts au public aux personnes handicapées accompagnées de chiens d'assistance festgelegt.
Die Ausführungen zum Gesetz finden sich im Règlement grand-ducal du 19 décembre 2008 relatif aux limitations à l'accès des personnes handicapées accompagnées de chiens d'assistance aux lieux ouverts au public
Weitere Informationen zum Blindenführhund finden Sie hier.
Elektronische Hilfsmittel
Unter dieser Bezeichnung kann man Sensoren und mobile Apps auf Tablets und Smartphones einordnen. Dies sind bei starker Seheinschränkung und Blindheit lediglich unterstützende Hilfen bei der Orientierung. Sie bedürfen den zusätzlichen Gebrauch eines Langstockes oder eines Führhundes, da Hindernisse nicht zuverlässig angezeigt werden.
Als Beispiele hier einige Programme für Smartphones: Lazarillo und Nearby Explorer Online. Ausserdem gibt es verschiedene Sensoren, welche Hindernisse erfassen können. Hier sei unter anderen das "Sunu Band" erwähnt.
Weiterführende Quellen
Broschüren in deutscher Sprache (DBSV, Deutschland) [URL: https://www.dbsv.org/broschueren.html]
Documentation en langue française (Ligue Braille, Belgique) [URL: https://www.braille.be/fr/documentation]