Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass die Nutzung und der Umgang mit etwas ohne spezielles Vorwissen oder grössere Hürden möglich ist. Diese Einfachheit im Gebrauch von Gegenständen, Orten und Dienstleistungen bezieht sich nicht nur ausdrücklich auf den Bereich der Behinderung sondern zielt auf die einfache und intuitive Nutzung durch alle Menschen ab. So kann der Zweck und die Handhabung eines Gegenstandes bereits durch das Design selbsterklärend und intuitiv angedeutet werden. Barrierefreiheit bestehtt dann bereits nicht mehr, wenn jemand mit der linken Hand eine Scheere bedienen soll, die für rechtshändige Bedienung ausgelegt wurde.
Universal Design
Dieser Bereich ist in Luxemburg unter dem Begriff "Design for All" bekannt. Der deutsche Eintrag in Wikipedia erläutert: "Design für Alle ist ein Konzept für die Planung und Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen und Infrastrukturen, mit dem Ziel, allen Menschen deren Nutzung ohne individuelle Anpassung oder besondere Assistenz zu ermöglichen. Konkret sind damit Lösungen gemeint, die besonders gebrauchsfreundlich und auch bei individuellen Anforderungen, z. B. aufgrund des Alters oder einer Behinderung, benutzt werden können. Das Konzept berücksichtigt dabei, dass die Design-für-Alle-Lösungen von den Konsumenten als komfortabel und attraktiv wahrgenommen werden."
den Wikipedia-Eintrag zu “Design für alle” finden Sie hier.
Spezifische Normierungen
In Luxemburg wird für die Planung der von seheingeschränkten Personen genutzten Leitlienien und taktilen Bodenplatten die Norm DIN 32984 "Bodenindikatoren im öffentlichen Raum" durch die Sachverständigen des Centre de compétence national pour l’accessibilité des bâtiments ADAPTH angewendet.
Beispiele und Erläuterungen zu Bodenindikatoren finden Sie bei ADAPTH.
Barrierefreie Dokumente
Damit Dokumente für alle zugänglich und lesbar sind, gilt es verschiedene Grundlagen bei der Erstellung zu berücksichtigen. Bei Blindheit und Sehbehinderung gilt dies insbesonders für die Verwendung von Alternativtext bei Bildern, Beschreibungen von Grafiken und Optimierungen für das Verwenden von ScreenReadern.
Für das Programm “Microsoft WORD” finden Sie die Grundlagen zum Erstellen barrierefreier Dokumente hier.
Infos zum Gestalten barrierefreier PowerPoint-Präsentationen.
Machen Sie Ihre Outlook-E-Mail für Menschen mit Behinderungen zugänglich.
In Luxemburg gelten Dokumente als barrierefrei wenn sie folgende Normen erfüllen:
Digitale Dokumente im PDF-Format sind nach den Grundlagen des Matterhorn-Protokolls (PDF/UA) zu erstellen. Das Matterhorn-Protokoll kann hier eingesehen werden.
Internetseiten und Web-Programme sind nach den internationalen Regeln der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu entwickeln. Die WCAG-Standarts können hier eingesehen werden.
In Luxemburg befasst sich das Portail de l'accessibilité numérique mit der Zugänglichkeit digitaler Inhalte. Über das Formular unter URL https://sip.gouvernement.lu/de/support/reclamation-accessibilite.html kann eine Reklamation auf Barrierefreiheit eingereicht werden, wenn digitale Angebote öffentlicher Stellen nicht barrierefrei sind.
Weiterführende Quellen
Degenhardt, Sven (2020): "Elementare Barrierefreiheit in Bildungsbauten - Ein Aufruf zum interdisziplinären Diskurs im Rahmen der Entwicklung inklusiver Bildungssysteme", Books on Demand GmbH, Norderstedt.
Fachportal nullbarriere.de: DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum [URL: https://nullbarriere.de/din32984-bodenindikatoren.htm]
Sagramola, Silvio (2016): "Design for All“, Ein sinnvolles Konzept für Luxemburg? In: info-handicap ASBL (Hrsg.)(2016): Forum Nr. 366 "Behinderung für alle", S. 23ff [URL: https://www.forum.lu/article/design-for-all/ aufgerufen am 27.02.2023]
Portail de l'accessibilité numérique [URL: https://accessibilite.public.lu]